Information für Beschäftigte
Stand: 19.10.2026
Information zur Arbeitszeiterfassung mit Takt
[Name des Betriebs] erfasst Ihre Arbeitszeit ab dem [Datum] mit der App „Takt“ und der Stempeluhr „Takt Station“. Hier erfahren Sie, was dabei mit Ihren Daten geschieht.
Wer ist verantwortlich?
[Name des Betriebs, Anschrift, Telefon, E-Mail]
[Falls vorhanden: Datenschutzbeauftragte/r mit Kontaktdaten]
Wofür und auf welcher Grundlage?
Wir sind gesetzlich verpflichtet, Beginn, Ende und Dauer Ihrer täglichen Arbeitszeit aufzuzeichnen (§ 3 Arbeitsschutzgesetz, Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 13.09.2022, 1 ABR 22/21; § 16 Abs. 2 Arbeitszeitgesetz; bei Minijobs § 17 Mindestlohngesetz). Die Zeiten nutzen wir außerdem für die Lohnabrechnung. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO, für die Lohnabrechnung Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Durchführung des Arbeitsvertrags). [Falls vorhanden: Betriebsvereinbarung vom …]
Welche Daten?
- Ihr Name, Ihre Beschäftigungsart (z. B. Minijob, Werkstudent) und Ihre Rolle,
- jede Stempelung: Kommen, Pause, Weiter, Gehen mit Uhrzeit; ob sie an der Station oder in der App erfolgte,
- Korrekturen und Nachträge mit Begründung,
- die Geräte, mit denen Sie stempeln (nur Betriebssystem und ein technischer Schlüssel),
- die E-Mail-Adresse, mit der Sie unsere Einladung eingelöst haben.
Takt erfasst keinen Standort, keine biometrischen Daten und keine Daten über Ihre sonstige Handynutzung. Lohnangaben, private Schichten und Notizen in Ihrer Takt-App sehen wir nicht.
Wie funktioniert das Stempeln?
Sie stempeln mit der App Takt auf Ihrem Smartphone, indem Sie den wechselnden Code an der Station scannen. Pausen tragen Sie in der App ein. Ihr Smartphone ist dafür als Ihr Stempelgerät freigegeben. [Wer kein eigenes Smartphone nutzen möchte oder kann, wendet sich an: …; die Leitung trägt die Zeiten dann nach.]
Wer sieht was?
- [Leitung / Personalverantwortliche, Namen oder Funktionen] sehen alle Zeiten, Korrekturen und die oben genannten Angaben und erstellen daraus Monatsnachweise.
- Die Station im Raum [Ort der Station] zeigt beim Stempeln Ihren Namen und Ihre Zeit an sowie, wer gerade anwesend ist. Kolleginnen und Kollegen in der Nähe können das sehen.
- [Lohnbüro / Steuerberatung, falls Monatsnachweise weitergegeben werden].
- Der Anbieter von Takt (OFFEN: Vor- und Nachname genau wie in der Gewerbeanmeldung, OFFEN: Straße und Hausnummer, OFFEN: PLZ OFFEN: Ort) speichert die Daten in unserem Auftrag auf Servern in Frankfurt am Main und darf sie nicht für eigene Zwecke nutzen (Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO). Er setzt weitere Dienstleister ein, die hier genannt sind; einige sitzen außerhalb der EU und sind durch EU-Standardvertragsklauseln oder das EU-US Data Privacy Framework abgesichert.
Für Ihr Takt-Konto (E-Mail-Adresse, Anmeldung) ist der Anbieter selbst verantwortlich; dazu gilt seine Datenschutzerklärung.
Wie lange?
Wir bewahren die Zeiten [Anzahl] volle Kalenderjahre auf, weil sie Grundlage der Lohnabrechnung sind [§ 147 AO / Ihre Begründung]. Danach löscht Takt sie automatisch. Das gilt auch, wenn Sie vorher ausscheiden oder Ihr Takt-Konto löschen.
Ihre Rechte
Sie haben das Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO), Berichtigung (Art. 16), Löschung (Art. 17), soweit keine Aufbewahrungspflicht besteht, Einschränkung (Art. 18) und Datenübertragbarkeit (Art. 20). Falsche Zeiten können Sie in der App als Korrektur anfragen. Sie können sich bei einer Datenschutz-Aufsichtsbehörde beschweren (Art. 77 DSGVO), zuständig für uns ist [Aufsichtsbehörde des Bundeslands Ihres Betriebs].
Die Erfassung Ihrer Arbeitszeit ist gesetzlich vorgeschrieben; ohne sie können wir Sie nicht beschäftigen. Automatisierte Entscheidungen über Sie trifft Takt nicht.
Fragen: [Ansprechperson, Kontakt]
Stand: [Datum]