Entwurf, noch nicht anwaltlich geprüft. Diese Fassung ist noch nicht gültig.
Takt

Information für Beschäftigte

Stand: 19.10.2026

Information zur Arbeitszeiterfassung mit Takt

[Name des Betriebs] erfasst Ihre Arbeitszeit ab dem [Datum] mit der App „Takt“ und der Stempeluhr „Takt Station“. Hier erfahren Sie, was dabei mit Ihren Daten geschieht.

Wer ist verantwortlich?

[Name des Betriebs, Anschrift, Telefon, E-Mail]
[Falls vorhanden: Datenschutzbeauftragte/r mit Kontaktdaten]

Wofür und auf welcher Grundlage?

Wir sind gesetzlich verpflichtet, Beginn, Ende und Dauer Ihrer täglichen Arbeitszeit aufzuzeichnen (§ 3 Arbeitsschutzgesetz, Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 13.09.2022, 1 ABR 22/21; § 16 Abs. 2 Arbeitszeitgesetz; bei Minijobs § 17 Mindestlohngesetz). Die Zeiten nutzen wir außerdem für die Lohnabrechnung. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO, für die Lohnabrechnung Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Durchführung des Arbeitsvertrags). [Falls vorhanden: Betriebsvereinbarung vom …]

Welche Daten?

Takt erfasst keinen Standort, keine biometrischen Daten und keine Daten über Ihre sonstige Handynutzung. Lohnangaben, private Schichten und Notizen in Ihrer Takt-App sehen wir nicht.

Wie funktioniert das Stempeln?

Sie stempeln mit der App Takt auf Ihrem Smartphone, indem Sie den wechselnden Code an der Station scannen. Pausen tragen Sie in der App ein. Ihr Smartphone ist dafür als Ihr Stempelgerät freigegeben. [Wer kein eigenes Smartphone nutzen möchte oder kann, wendet sich an: …; die Leitung trägt die Zeiten dann nach.]

Wer sieht was?

Für Ihr Takt-Konto (E-Mail-Adresse, Anmeldung) ist der Anbieter selbst verantwortlich; dazu gilt seine Datenschutzerklärung.

Wie lange?

Wir bewahren die Zeiten [Anzahl] volle Kalenderjahre auf, weil sie Grundlage der Lohnabrechnung sind [§ 147 AO / Ihre Begründung]. Danach löscht Takt sie automatisch. Das gilt auch, wenn Sie vorher ausscheiden oder Ihr Takt-Konto löschen.

Ihre Rechte

Sie haben das Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO), Berichtigung (Art. 16), Löschung (Art. 17), soweit keine Aufbewahrungspflicht besteht, Einschränkung (Art. 18) und Datenübertragbarkeit (Art. 20). Falsche Zeiten können Sie in der App als Korrektur anfragen. Sie können sich bei einer Datenschutz-Aufsichtsbehörde beschweren (Art. 77 DSGVO), zuständig für uns ist [Aufsichtsbehörde des Bundeslands Ihres Betriebs].

Die Erfassung Ihrer Arbeitszeit ist gesetzlich vorgeschrieben; ohne sie können wir Sie nicht beschäftigen. Automatisierte Entscheidungen über Sie trifft Takt nicht.

Fragen: [Ansprechperson, Kontakt]

Stand: [Datum]