AGB für Betriebe
Stand: 19.10.2026
Allgemeine Geschäftsbedingungen von OFFEN: Vor- und Nachname genau wie in der Gewerbeanmeldung (Takt), OFFEN: Straße und Hausnummer, OFFEN: PLZ OFFEN: Ort („Anbieter“), für den Einsatz von Takt und Takt Station in Betrieben.
§ 1 Geltungsbereich
- Diese AGB gelten für Verträge über die Nutzung von Takt zur Arbeitszeiterfassung in Betrieben („Firmenmodus“) mit Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen („Kunde“). Mit Verbrauchern schließt der Anbieter solche Verträge nicht.
- Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nicht, auch wenn der Anbieter ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
- Für die Beschäftigten des Kunden, die Takt mit eigenem Konto nutzen, gelten im Verhältnis zum Anbieter die Nutzungsbedingungen.
- Der Vertrag zur Auftragsverarbeitung (AVV) ist Bestandteil jedes Vertrags nach diesen AGB.
§ 2 Erprobung und Vertragsschluss
- Der Kunde kann in Takt einen Betrieb anlegen und den Firmenmodus kostenlos erproben (OFFEN: Dauer der kostenlosen Erprobung (z. B. 30 Tage)). Beim Anlegen erklärt die handelnde Person, dass sie für den Kunden handeln darf, und der Kunde stimmt diesen AGB und dem AVV zu. Für die Erprobung gelten diese AGB mit Ausnahme der Vergütungsregeln.
- Die entgeltliche Nutzung vereinbaren die Parteien gesondert: Der Anbieter schickt ein Angebot in Textform, der Kunde nimmt es in Textform an (z. B. per E-Mail). Der Vertrag kommt mit der Annahme zustande. Lizenz und Abo können nicht in der App gekauft werden.
- Läuft die Erprobung ohne Vertrag ab, gilt § 6 Abs. 4 (Schließung) entsprechend.
§ 3 Leistungen
- Lizenz (einmalig): Mit der Lizenz erhält der Kunde das zeitlich unbefristete, nicht übertragbare Recht, Takt für den im Angebot genannten Umfang (z. B. Zahl der Beschäftigten oder Stationen) im Firmenmodus einzusetzen: Betrieb einrichten, Beschäftigte einladen, Stationen koppeln, Zeiten auswerten und exportieren. Die Lizenz deckt die Einrichtung und alle Funktionen des Firmenmodus in der jeweils aktuellen Fassung ab.
- Betriebs-Abo (laufend): Für die laufende Nutzung ist das Betriebs-Abo erforderlich. Es umfasst den Betrieb der Server, die Speicherung der Arbeitszeiten für die vom Kunden festgelegte Aufbewahrungsdauer, Aktualisierungen von Takt und Takt Station und Unterstützung per E-Mail. Ohne laufendes Abo ist das Stempeln nicht möglich; es gilt § 6 Abs. 4.
- Takt erfasst Kommen, Gehen, Pausen und Korrekturen. Die Uhrzeit setzt der Server; jede Stempelung ist durch das Gerät des Beschäftigten unterschrieben; ein neues Gerät muss die Leitung freigeben.
- Endgeräte (Tablet für Takt Station, Smartphones), Internetzugang und deren Betrieb stellt der Kunde bzw. stellen die Beschäftigten selbst. Die unterstützten Betriebssystemversionen nennt der jeweilige App-Store-Eintrag.
- Der Anbieter entwickelt Takt weiter. Er darf Funktionen ändern, soweit der vertragsgemäße Gebrauch, insbesondere die rechtssichere Erfassung von Beginn, Ende und Dauer der Arbeitszeit, nicht mehr als unerheblich beeinträchtigt wird. Wesentliche Änderungen kündigt er mindestens vier Wochen vorher in Textform an.
- Der Anbieter bemüht sich um eine hohe Verfügbarkeit des Servers, Zielwert 99 % im Jahresmittel ohne angekündigte Wartung; eine bestimmte Verfügbarkeit wird nicht zugesichert. Fällt der Server aus, können Zeiten von der Leitung nachgetragen werden; sie werden als Nachtrag gekennzeichnet.
- Unterstützung leistet der Anbieter per E-Mail an hallo@meintakt.app an Werktagen (Montag bis Freitag außer bundeseinheitlichen Feiertagen); er bemüht sich um eine Antwort innerhalb von zwei Werktagen.
§ 4 Preise und Zahlung
- Es gelten die Preise aus dem Angebot. Als Kleinunternehmer im Sinne von § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet und ausgewiesen.
- Der Anbieter stellt Rechnungen in elektronischer Form. Die Lizenz wird mit Vertragsschluss, das Abo jeweils jährlich im Voraus fällig. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu zahlen.
- Der Firmenmodus wird für die entgeltliche Nutzung freigeschaltet, sobald die Lizenz bezahlt ist.
- Ist der Kunde mit einer Zahlung mehr als 14 Tage in Verzug, darf der Anbieter nach Ankündigung in Textform das Stempeln sperren, bis die Zahlung eingeht. Lesen und Export bleiben möglich. Weitere Rechte bleiben unberührt.
- Der Anbieter kann den Preis des Abos höchstens einmal in zwölf Monaten mit Wirkung für die nächste Laufzeit anpassen, um gestiegene Kosten für Server, Dienstleister oder Personal auszugleichen. Er kündigt die Anpassung mindestens zwei Monate vor Beginn der neuen Laufzeit in Textform an. Steigt der Preis um mehr als 5 %, kann der Kunde das Abo zum Wirksamwerden der Erhöhung kündigen; darauf weist der Anbieter in der Ankündigung hin.
§ 5 Pflichten des Kunden
- Der Kunde ist für die Datenverarbeitung in seinem Betrieb datenschutzrechtlich verantwortlich (Art. 4 Nr. 7 DSGVO). Er informiert seine Beschäftigten vor der Einführung über die Verarbeitung (Art. 13 DSGVO); der Anbieter stellt dafür eine Vorlage bereit.
- Hat der Kunde einen Betriebs- oder Personalrat, beteiligt er ihn vor der Einführung (insbesondere § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG).
- Der Kunde legt in Takt die Aufbewahrungsdauer fest, die für ihn gilt, und prüft, ob sie seinen Pflichten entspricht (z. B. § 16 Abs. 2 ArbZG, § 17 MiLoG, § 147 AO). Er bleibt für die Erfüllung seiner Pflichten zur Arbeitszeiterfassung und Aufbewahrung selbst verantwortlich; Takt ist dabei ein Hilfsmittel.
- Der Kunde klärt mit seinen Beschäftigten, ob sie zum Stempeln ein eigenes Smartphone verwenden. Für Beschäftigte ohne geeignetes Gerät kann die Leitung Zeiten nachtragen.
- Der Kunde schützt die Zugänge der Leitung und die gekoppelten Stationen vor unbefugter Nutzung, wählt den Standort einer Station so, dass ihre Anzeige (Namen der Anwesenden) angemessen ist, und meldet dem Anbieter unverzüglich, wenn ein Missbrauch vermutet wird.
- Der Kunde exportiert die Daten, die er über das Vertragsende hinaus aufbewahren muss, rechtzeitig selbst (Monatsnachweise als PDF oder CSV).
- Der Kunde darf Takt nur für die Zeiterfassung seines eigenen Betriebs nutzen und nicht Dritten überlassen.
§ 6 Laufzeit, Kündigung, Schließung
- Das Betriebs-Abo läuft zwölf Monate ab Vertragsschluss und verlängert sich jeweils um weitere zwölf Monate, wenn es nicht mit einer Frist von einem Monat zum Ende der jeweiligen Laufzeit gekündigt wird.
- Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
- Kündigungen bedürfen der Textform (E-Mail genügt).
- Schließung: Endet das Abo, die Erprobung oder schließt die Leitung den Betrieb in der App, ist ab diesem Zeitpunkt kein Stempeln mehr möglich. Die Leitung kann die Daten noch 90 Tage lesen und exportieren. Danach löscht der Anbieter alle Daten des Betriebs nach den Regeln des AVV. Eine längere Speicherung kann gesondert vereinbart werden.
- Die Lizenz bleibt nach Ende des Abos bestehen; wird ein neues Abo abgeschlossen, ist keine neue Lizenz nötig, solange der Betrieb noch nicht gelöscht ist oder neu eingerichtet wird.
§ 7 Mängel
- Der Anbieter beseitigt Mängel in angemessener Frist. Der Kunde meldet Mängel in Textform mit einer nachvollziehbaren Beschreibung.
- Die verschuldensunabhängige Haftung für bei Vertragsschluss vorhandene Mängel (§ 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB) ist ausgeschlossen.
- Ansprüche wegen Mängeln verjähren in einem Jahr; das gilt nicht in den Fällen des § 8 Abs. 1.
§ 8 Haftung
- Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz und im Umfang einer übernommenen Garantie.
- Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf), begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, höchstens auf die in den letzten zwölf Monaten vor dem Schadensereignis gezahlte Vergütung, mindestens jedoch 1.000 Euro.
- Für Datenverlust haftet der Anbieter bei leichter Fahrlässigkeit nur für den Aufwand, der bei regelmäßigem Export der Daten durch den Kunden (§ 5 Abs. 6) zur Wiederherstellung nötig gewesen wäre.
- Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Die Haftung nach Art. 82 DSGVO richtet sich nach dem Gesetz und dem AVV.
§ 9 Vertraulichkeit
Beide Seiten behandeln nicht öffentliche Informationen der anderen Seite, die ihnen im Rahmen des Vertrags bekannt werden, vertraulich, auch über das Vertragsende hinaus. Pflichten zum Schutz personenbezogener Daten regelt der AVV.
§ 10 Änderungen dieser AGB
Der Anbieter kann diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern, wenn dies wegen Gesetzesänderungen, Rechtsprechung oder neuer Funktionen nötig ist und das Verhältnis von Leistung und Gegenleistung nicht zu Lasten des Kunden verschoben wird. Er teilt Änderungen mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform mit. Widerspricht der Kunde in dieser Frist, gelten die bisherigen AGB weiter; beide Seiten können das Abo dann zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens kündigen. Widerspricht er nicht, gelten die neuen AGB; darauf weist der Anbieter in der Mitteilung besonders hin.
§ 11 Schlussbestimmungen
- Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
- Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand OFFEN: Ort der Anschrift. Der Anbieter darf auch am Sitz des Kunden klagen.
- Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam; es gilt die gesetzliche Regelung.
- Ein Widerrufsrecht besteht nicht, da diese Verträge ausschließlich mit Unternehmern geschlossen werden.